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Optimale Ästhetik und Funktionalität

Ihnen, uns und vielen anderen Menschen ist ein ästhetisches Erscheinungsbild sehr wichtig. Sie möchten sich in Ihrem Körper wohlfühlen und stolz darauf sein. Denn: Ein gesunder, funktionierender Körper mit einem schönen Erscheinungsbild macht uns und unsere Mitmenschen glücklicher und zufriedener.

Bei welchen Schönheits-OPs und unter welchen Bedingungen zahlt die Krankenkasse?

Es gibt viele verschiedene Gründe, warum Menschen sich für eine Schönheitsoperation entscheiden. Oftmals sind Schönheitseingriffe rein ästhetischer Natur, wie z. B. im Falle einer Faltenreduzierung oder Cellulite-Behandlung. Hier möchte sich die Person durch eine Schönheitsbehandlung jünger, jugendlicher oder attraktiver fühlen.

In manchen Fällen steht jedoch eine Funktionsverbesserung im Vordergrund und dann kann ein ästhetischer Eingriff medizinisch indiziert, also medizinisch notwendig sein. Dies könnte z. B. bei einer Liderschlaffung der Fall sein, wenn das Sichtfeld durch das herabhängende Oberlid stark eingeschränkt  und die Lebensqualität dadurch beeinträchtigt ist. Oder bei einer sehr großen Brust, die heftige Schulter- und Rückenschmerzen auslöst und Fehlhaltungen verursacht.

Wenn dieser gesundheitliche Aspekt im Vordergrund steht oder aufgrund einer auffallenden Besonderheit eine starke psychische Belastung vorliegt, kann  unter Umständen sein, dass die Krankenkasse die Kosten gänzlich oder teilweise für Ihre Schönheitsoperation übernimmt. Ästhetische Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit werden aber häufig nicht von den Krankenkassen übernommen.

Die Entscheidung, ob eine Schönheits-OP von der Krankenkasse übernommen wird, kann dennoch nicht vorhergesagt werden und wird von Fall zu Fall individuell durch die Krankenkasse in einem aufwendigen Prüfverfahren beurteilt.

Wer entscheidet über eine Kostenübernahme?

Die Entscheidung über eine Kostenübernahme trifft Ihre Krankenkasse.

Wir empfehlen Ihnen folgende Vorgehensweise:

  • Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Möglichkeit einer Kostenübernahme.
  • Wird die Kostenübernahme bewilligt und Sie haben eine private Zusatzversicherung, dann vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin bei unseren Spezialisten.

Sie haben eine Kassenbewilligung erhalten? Herzlichen Glückwunsch!

Großartig, Sie haben es geschafft und eine Zusage von der Krankenkasse über eine Kostenübernahme Ihres geplanten Eingriffes erhalten. Haben Sie auch eine private Zusatzversicherung? Dann können Sie sich wirklich glücklich schätzen, denn: Sie können Ihren geplanten Eingriff in unserer Dr. Arco Aesthetik Klinik vornehmen lassen. Bitte beachten Sie, dass eine Operation mit Kostenübernahme an unserer Klinik nur dann möglich ist, wenn Sie über eine private Zusatzversicherung verfügen.

Umgebungsinfos: Voitsberg (43,8km Entfernung), Leibnitz (45,2km Entfernung), Deutschlandsberg (45,3km Entfernung), Hartberg (74km Entfernung), Weiz (42km Entfernung), Leoben (61,3km Entfernung), Bruck (54,8km Entfernung), Feldbach (52,3km Entfernung), Köflach (50,1km Entfernung), Judenburg (89,8km Entfernung), Knittelfeld (71,8km Entfernung), Liezen (119km Entfernung)