AGB’s

Um einen reibungslosen Ablauf der Operationsplanung in Ihrem Sinne, aber auch im Sinne aller Patientinnen und Patienten sowie der Dr. Arco – Aesthetik Klinik zu gewährleisten, sind anbei Zahlungs- und Geschäftsbedingungen hinterlegt.

01 Der Vertragspartner zur Durchführung von ästhetisch-chirurgischen Eingriffen ist die GKFAC GmbH, Brauquartier 7, 8055 Graz.

02 Mit Unterzeichnung des Kostenvoranschlages und der Festsetzung des Operationstermins verpflichten Sie sich zur Zahlung einer Reservierungs- und Bearbeitungsgebühr für den Operationstermin in der Höhe von € 1.500,00. Diese Reservierungs- und Bearbeitungsgebühr ist innerhalb von 5 Werktagen ab Unterzeichnung des Kostenvoranschlages fällig und ausnahmslos nicht rückerstattbar. Die Reservierungsgebühr wird bei Durchführung der Operation folglich auf das Operationshonorar angerechnet.

03 Das Operationshonorar ist entweder bis spätestens 2 Wochen vor dem OP-Termin bar oder unbar zu begleichen (keine Schecks). Ist das Operationshonorar zu diesem Zeitpunkt nicht überwiesen, tritt Punkt 4d der AGBs in Kraft. Das Operationshonorar oder Teile davon werden NACH abgeschlossener Operation nicht erstattet.

04 Rücktrittsrecht/Reuegeldabrede: Mit Unterzeichnung des Kostenvoranschlages und Vereinbarung Ihres OP-Termins wird Ihre Operation vorbereitet. Das bedeutet, dass nicht nur der Operateur, sondern auch der OP-Saal, das Klinikbett, der Narkosearzt und sein Team, die OP-Schwestern, das Material und dgl. für Sie eingeteilt und reserviert werden. Zudem sieht das ÄsthOpG eine sogenannte „Cool-off-Phase“ vor. Dies bedeutet, dass zwischen Aufklärungsgespräch und Einwilligungserklärung zwei Wochen Wartefrist liegen müssen. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass es bereits aus diesem Grund nicht möglich ist, einen etwaig abgesagten Operationstermin anderweitig zu vergeben.

Daher sind nachfolgende Rücktrittsregelungen bzw. Reuegeldabreden zu beachten:

  1. Stornoerklärungen bzw. Absagen betreffend Operationen haben schriftlich zu erfolgen
  2. Nimmt der Patient die Bezahlung der Reservierungskosten für den Operationstermin in der Höhe von € 1.500,00 (siehe Punkt 2) innerhalb der Frist von 5 Werktagen nicht wahr, verfällt der Operationstermin und es wird für die bis dahin entstandenen Kosten für Verwaltung und Reservierung des Operationstermins ein Betrag in der Höhe von € 1.500,00 in Rechnung gestellt.
  3. Storniert der Patient den Operationstermin bis spätestens 6 Wochen vor dem vereinbarten Operationstermin, wird für die Reservierung des Operationstermins und die mit der Operation verbundenen Verwaltungstätigkeiten eine Stornogebühr in der Höhe von € 1.500,00 in Rechnung gestellt. Die bereits geleistete Reservierungsgebühr in der Höhe von € 1.500,00 wird im vollen Umfang auf die Stornogebühr angerechnet.
  4. Storniert der Patient den Operationstermin innerhalb eines Zeitraums von 6 Wochen bis 15 Tagen vor dem vereinbarten Operationstermin, ist eine Stornogebühr im Ausmaß von 25 % des Operationshonorars, mindestens jedoch in Höhe von € 1.500,00 vom Patienten zu bezahlen. Die bereits geleistete Reservierungsgebühr in der Höhe von € 1.500,00 wird im vollen Umfang auf die Stornogebühr angerechnet.
  5. Storniert der Patient innerhalb eines Zeitraums von 15 Tagen vor dem vereinbarten Operationstermin, sind 85 % des Operationshonorars als Stornogebühr vom Patienten zu bezahlen. Die bereits geleistete Reservierungsgebühr in Höhe von € 1.500,00 wird in vollem Umfang auf die Stornogebühr angerechnet.
  6. Erscheint der Patient am Operationstag, aus welchem Grund auch immer, ohne vorherige Absage nicht zur Operation, werden dem Patienten 100 % des Operationshonorars als Stornogebühr in Rechnung gestellt. Die bereits geleistete Reservierungsgebühr in der Höhe von € 1.500,00 wird im vollen Umfang auf die Stornogebühr angerechnet.
  7. Storniert der Patient den vereinbarten Operationstermin aus medizinischen Gründen (Beweis ausschließlich durch einen ausführlichen Arztbrief oder Attest eines Facharztes, ein Hausarztattest ist nicht zulässig) entfällt eine Stornogebühr. Die Reservierungs- und Bearbeitungsgebühr wird jedoch einbehalten (siehe Punkt 2).

05 Revisionsoperationsklausel und etwaige Folgekosten:

  1. Sollte eine Nachoperation in der Dr. Arco – Aesthetik Klinik aus folgenden medizinischen Gründen (innerhalb der ersten 14 Tage nach der Operation) notwendig sein: Nachblutung, Ausräumung eines Blutergusses, Entzündung oder Verschluss einer aufgegangenen Wunde, so werden lediglich das Anästhesiehonorar, die OP-Saal-Kosten und die Materialkosten für diesen Eingriff berechnet. Voraussetzung für den Wegfall des Operateurhonorars ist, dass das Nachbehandlungsprotokoll streng eingehalten wurde! Sollte eine Verlegung in ein anderes Krankenhaus notwendig sein oder gewünscht werden, so übernimmt die Dr. Arco – Aesthetik Klinik die dort anfallenden Kosten nicht.
  2. Sämtliche aus dem Eingriff entstehenden Folgekosten (z. B. medizinischen wie nicht medizinischen Nachbehandlungen und Nachoperationen auch von anderen Dienstleistern) sind ausnahmslos nicht im Operationshonorar enthalten.

06 Der Behandlungsvertrag zwischen der GKFAC GmbH und jedem Patienten ist als freier Dienstvertrag einzustufen und gilt auf Seiten der GKFAC GmbH durch Erbringung der Dienstleistung als erfüllt.

07 Der Patient verpflichtet sich, für den Fall des Verzuges die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und angemessen sind, zu ersetzen. Bei Zahlungsverzug sind zusätzlich 9 % Verzugszinsen zu entrichten.

08 Der Gerichtsstandort ist Graz. Es gilt das österreichische Recht.